Tarifverträge für das Kfz-Handwerk

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20.09.2008 Habe ich Anspruch auf Leistungen aus einem Tarifvertrag? Wenn ja, Welche? Was sind die Grundvoraussetzungen für die Ansprüche?

Durch Warnstreiks und geschicktes verhandeln ist es der IG Metall Baden-Württemberg gelungen für das Kfz - und Tankstellengewerbe flächendeckende Tarifverträge auszuhandeln.
Ein herzliches Dankeschön an alle Beschäftigten des Kfz-Handwerks welche die IG Metall Offenburg unterstützt haben und Mitglied unserer Gemeinschaft geworden sind!
Im Kern wurden alle bestehenden Tarifverträge fortgeschrieben. Das bedeutet:
· 36h/Woche von Montag bis Freitag
· 30 Tage Urlaub
· Urlaubs- und Weihnachtsgeld
· Verdienstsicherung und Kündigungsschutz im Alter
· Spät- und Samstagszuschläge
Grundvoraussetzung für den rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen ist
eine Mitgliedschaft in der IG Metall, sowie die Mitgliedschaft des Arbeitgebers
in der Tarifgemeinschaft.

Ob Ihr Arbeitgeber Mitglied ist erfahren Sie bei uns! Ein Anruf genügt!

Aktuelles Aktionsfaltblatt im Anhang

Anhang:

Aktionsfaltblatt

Aktionsfaltblatt

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Letzte Änderung: 08.11.2011