Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

08.09.2006 Bundestag und Bundesrat haben das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet.

Bundestag und Bundesrat haben das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz setzt vier EU-Richtlinien in deutsche Gesetzgebung um und wird im August/September in Kraft treten.

Unsere Arbeitshilfe gibt rechtliche Hinweise zur Umsetzung.

Nach langem Hin und Her haben Bundestag und Bundesrat das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet.

Das Gesetz wird im August oder am 1. September 2006 in Kraft treten und setzt vier EU-Richtlinien in die deutsche Gesetzgebung um:

Antirassismusrichtlinie, Rahmenrichtlinie, revidierte Gleichbehandlungsrichtlinie und die Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens.

Den Gesetzestext bieten wir zum Herunterladen an.

Im Gegensatz zur - teilweise interessengeleiteten - Presse bzw. Fachpresse ist nach unserer Einschätzung keine Prozessflut zu erwarten.

Unabhängig davon soll und wird es zu einem toleranteren Betriebsklima und zu einer manchmal notwendigen Änderung der Arbeitgeberpraxis beitragen. Aber auch des Verhalten der Beschäftigten untereinander wird sich ändern.

Eine kleine Arbeitshilfe zum Gesetz enthält rechtliche Hinweise, die wir ebenfalls zum Herunterladen anbieten.

Anhänge:

Rechtliche Hinweise

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Gesetzestext

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Letzte Änderung: 09.04.2008