Altersteilzeit; Mindestnettobeträge

22.07.2006 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Die seit dem 1. Januar 2005 gültigen Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) gelten auch im Kalenderjahr 2006 weiter.

Das Ministerium wird keine neuen Mindestnettobeträge nach dem ATG festsetzen, da sie für die Altersteilzeitverhältnisse, die nach dem 1. Juli 2004 begonnen haben, keine Bedeutung mehr haben.

Für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 30. Juni 2004 begonnen haben, gilt die alte Tabelle weiter.

Pressemitteilung des BMGS

Letzte Änderung: 09.04.2008