Anrechnung Tariferhöhungen

14.07.2006 Anrechnung der Tariferhöhungen auf übertarifliche Entgelte - Handlungshilfe

Aktualisierte rechtliche Hinweise zur Frage, ob überhaupt, in welcher Höhe und wie die Arbeitgeber übertarifliche Entgeltbestandteile anlässlich der Erhöhung der tariflichen Entgelte kürzen dürfen

Wie nach jeder Tarifrunde stellt sich auch diesmal wieder die Frage, ob überhaupt, in welcher Höhe und wie die Arbeitgeber übertarifliche Entgeltbestandteile anlässlich der Erhöhung der tariflichen Entgelte kürzen dürfen. Die Betriebsparteien haben erstmalig durch den Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie Gestaltungsmöglichkeiten beim vereinbarten Einmalbetrag von 310,- Euro eingeräumt bekommen. Diese sollten sie auch dazu nutzen, um Einfluss zu nehmen auf die Anrechnungsentscheidung der Arbeitgeber.

In der Anlage findet ihr unsere aktualisierten rechtlichen Hinweise. Die Entgeltbeträge in den Beispielen sind fiktiv. Hier geht es nur um die Verdeutlichung der unterschiedlichen Anrechnungssituationen.

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Handlungshilfe

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Letzte Änderung: 21.11.2007