Große Tarifkomissionssitzung

Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall: Mein Leben - Meine Zeit

14.09.2017 IG Metall Baden-Württemberg empfiehlt für Forderungsdebatte um die 6 Prozent mehr Geld und Anspruch auf kurze Vollzeit für alle Beschäftigten

Leinfelden-Echterdingen. Die Große Tarifkommission der IG Metall Baden-Württemberg schlägt für die Forderungsdebatte ein Volumen um die 6 Prozent mehr Geld für die rund 900.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie vor. Zudem empfiehlt das Gremium einen individuellen Anspruch auf eine auf zwei Jahre befristete kurze Vollzeit (bis zu 28 Wochenstunden) sowie einen Entgeltzuschuss für bestimmte Beschäftigtengruppen als Teil des Forderungspakets der Tarifrunde 2018. Einer entsprechenden Resolution hat die Große Tarifkommission am Donnerstag mit großer Mehrheit zugestimmt. (siehe Anlage)

"Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in der Branche macht gute bis sehr gute Geschäfte, die positive Ertragsentwicklung der Vorjahre setzt sich fort. Für 2018 gehen die Prognosen für die Gesamtwirtschaft von weiterem Wachstum aus", begründet Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall, die Empfehlung. Wie in der Vergangenheit fordert die IG Metall einen Ausgleich für den sogenannten verteilungsneutralen Spielraum sowie eine Umverteilungskomponente. Zitzelsberger: "Der private Konsum ist und bleibt der wichtigste Wachstumsmotor. Mit einer Umverteilungskomponente wollen wir sicherstellen, dass die Menschen weiterhin maßgeblich zur guten wirtschaftlichen Entwicklung beitragen können." Der verteilungsneutrale Spielraum aus der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung und der Zielinflation der EZB liegt auch 2018 zwischen 3 und 3,5 Prozent. Bisherige Debatten in den Betrieben über die Forderungshöhe ergaben mehrheitlich Vorstellungen um die 6 Prozent.

Zudem strebt die IG Metall in der Tarifrunde 2018 Verbesserungen bei der Arbeitszeit an. Nach zahlreichen Debatten in Bezirk, Geschäftsstellen und Betrieben sowie den Ergebnissen der großen Beschäftigtenbefragung 2017 hat sich eine Wahlmöglichkeit für eine vorübergehende kürzere Arbeitszeit mit Rückkehrrecht zur 35-Stunden-Woche als potenzielle Kernforderung herauskristallisiert. Zitzelsberger: "Schichtarbeit, Wochenendarbeit und ständige Verfügbarkeit nehmen zu; viele Menschen arbeiten heute deutlich länger als 35 Stunden. Mit dem Anspruch auf eine kurze Vollzeit wollen wir ihrem Wunsch Rechnung tragen, die Arbeitszeit für eigene Bedürfnisse für eine gewisse Zeit absenken zu können." Dies verbessere die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben und ermögliche einen Ausgleich für Belastungen.
Für Beschäftigte in besonderen Lebenssituationen wie bei Kinderbetreuung oder Pflege von Verwandten soll es nach Vorstellung der IG Metall einen Entgeltzuschuss geben; ebenso für Beschäftigte in belastenden oder restriktiven Arbeitszeitsystemen wie zum Beispiel Schichtarbeit. Wie hoch ein solcher Entgeltzuschuss ausfallen und wer Anspruch darauf haben könnte, wird Thema der weiteren Debatten sein.

Kein Verständnis hat Zitzelsberger für die ablehnende Haltung der Arbeitgeber gegenüber den bisher diskutierten Arbeitszeitfragen: "Die Arbeitgeber fordern immer noch mehr Leistung und Flexibilität von ihren Beschäftigten ohne auf deren Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Das führt schon heute zu Unzufriedenheit und gesundheitlichen Belastungen und ist mit Blick auf digitale Technologien und die Arbeitswelt von morgen kein zukunftsweisender Weg." Dies hätte im Übrigen nicht nur die IG Metall erkannt, sondern auch die Politik: In den Programmen zur Bundestagswahl spielt das Thema Arbeitszeit eine wesentliche Rolle, die Mehrzahl der im Bundestag vertretenen Parteien greift mit ihren Vorstellungen zu Wahl-Arbeitszeiten und Zeitsouveränität der Beschäftigten zentrale Forderungen der IG Metall auf.

Am 10. Oktober gibt der Vorstand der IG Metall seine Forderungsempfehlung ab, am 24. Oktober beschließen die Tarifkommissionen in den Bezirken das Forderungspaket. Am 26. Oktober legt der Vorstand die endgültige Forderung fest. Verhandelt wird in Baden-Württemberg erstmals am 15. November 2017, die Tarifverträge laufen zum 31. Dezember 2017 aus.

Anhang:

Resolution

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Letzte Änderung: 14.09.2017