Verbot der NPD

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

18.01.2017 Ein Verbot der NPD wäre das richtige Signal gewesen Frenzer-Wolf: Das Verfassungsgericht sagt A, aber nicht B

Der DGB fordert schon seit langem ein Verbot der rechtsradikalen NPD. Entsprechend enttäuscht reagierte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: "Das Gericht hat den Charakter und die Ausrichtung der NPD glasklar analysiert: Diese Partei kämpft für einen autoritären Nationalstaat, der unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ersetzen soll, und sie missachtet die Menschenwürde. Umso unverständlicher ist es, dass das Gericht ein Verbot von der praktischen Durchsetzungsfähigkeit dieser Partei abhängig macht. Wie stark darf die NPD denn werden, bis sie verboten wird? Wie lange darf sie ihr Unwesen denn noch treiben? Es hätte unsere Demokratie gestärkt, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht nur A, sondern auch B gesagt hätte. Die NPD gehört wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele verboten. Dann bekäme sie auch keine Steuergelder mehr für ihre Wahlkämpfe. Dies wäre auch das richtige Signal an andere rassistische und rechtsextreme Parteien und Gruppierungen gewesen."

Anhang:

Pressemitteilung

Pressemitteilung

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 52.85KB

Download

Letzte Änderung: 18.01.2017