Jetzt die Bildungszeit nutzen!

Bildung in der IG Metall: Klar. Kompetent. Kollegial.

06.10.2015 Endlich ist es soweit! Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz.

Für uns Metaller/-innen heißt das: wer länger als 12 Monate in einem Betrieb mit mind. 10 Beschäftigten (ohne Auszubildende) arbeitet, hat einen Rechtsanspruch auf 5 Arbeitstage Bildungszeit im Jahr. Der Anspruch bezieht sich auf das Kalenderjahr und kann nicht auf das folgende Jahr übertragen werden. Ansparen geht also nicht.

Der Bildungszeitanspruch bezieht sich auf berufliche und politische Weiterbildung und auf Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

In den Seminaren der IG Metall geht es um die politische Weiterbildung. Es werden politische Zusammenhänge und die Mitwirkungsmöglichkeiten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vermittelt.

Anmeldung zu Seminaren:

  • Spätestens 8 Wochen vor Beginn

Rückmeldung des Arbeitgebers:

  • Spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn.
  • Ohne Rückmeldung gilt die Bewilligung als erteilt.

Vom 29.11. bis 04.12.2015 bieten die Verwaltungsstellen FR/Lö/OG gemeinsam das Seminar "Arbeitnehmer/-innen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft" an.

In diesem Seminar geht es um die konkreten Beziehungen zwischen den Beschäftigten und dem Unternehmen, um gesellschaftliche Zusammenhänge, mit denen wir als Beschäftigte und als Mitglieder der IG Metall zu tun haben. Um Interessensvertretung im und außerhalb des Betriebs und natürlich auch um die Einflussmöglichkeiten, die wir als Mitglieder auf die IG Metall haben, sowie die Möglichkeiten über und mit der IG Metall Einfluss auf das politische Leben in Deutschland und Europa zu nehmen.

Also meldet euch schnell an!
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.

Anhänge:

Flyer Bildungszeit

Flyer Bildungszeit

Dateityp: PDF document, version 1.6

Dateigröße: 238.43KB

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Musterpräsentation für Betriebsversammlungen

Musterpräsentation für Betriebsversammlungen

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 364.23KB

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Letzte Änderung: 06.10.2015