Gesetzentwurf zur Tarifeinheit

IG Metall

11.12.2014 IG Metall bewertet Gesetzentwurf zur Tarifeinheit positiv.

Frankfurt - Die IG Metall hat das vom Kabinett vorgelegte Gesetz zur Tarifeinheit positiv bewertet. "Mit der Verankerung des Mehrheitsprinzips ist der richtige Weg beschritten, um die Tarifeinheit zu sichern. Damit bestimmen die im Betrieb Beschäftigten mit ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, welcher Tarifvertrag gilt", sagte Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall, am Donnerstag in Frankfurt. Im Sinne einer solidarischen Tarifpolitik werde das Ziel "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft - ein Tarifvertrag" gestärkt. "Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf wird das richtige Prinzip ausbuchstabiert: Mit dem Mehrheitsprinzip ist geklärt, das eine solidarische Tarifpolitik für alle Beschäftigtengruppen Vorrang vor Partikularinteressen hat."

"Vor allem ist es gelungen, das Arbeitskampfrecht vom Gesetz unberührt zu lassen", betonte Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. "Wir haben massiv dafür geworben, dass alle Bezüge zum Streikrecht aus dem Entwurf entfernt werden. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt." Es sei gut, dass die Friedenspflicht eines vereinbarten Tarifvertrages nicht automatisch für andere Gewerkschaften gelte. "Wo mehrere Tarifverträge vorliegen, müssen diese auch grundsätzlich erstreikbar sein", sagte Hofmann. Der Gesetzentwurf ermögliche ausdrücklich ein Fortbestehen von Gewerkschaftspluralität. Nur bei einer bestehenden Kollision von Tarifregelungen im Geltungsbereich und den Regelungsinhalten greife das Gesetz. Dann werden die im Betrieb vorherrschenden gewerkschaftlichen Mehrheiten relevant, um den Widerspruch zugunsten der Anwendung eines Tarifvertrages aufzulösen.

Die IG Metall sieht in den gegenüber dem Referentenentwurf veränderten Regeln zu Fragen der Abgrenzung von Betrieben und dem Nachzeichnungsrecht wichtige Schritte, um Missbrauch zu verhindern. Hofmann kritisierte, dass im Gesetz noch nicht ausreichend beschrieben sei, mit welchem Verfahren im Konfliktfall die entsprechende gewerkschaftliche Mehrheit unter den Beschäftigten festgestellt würde. "Dies ist keine Petitesse und darf deshalb nicht der Fantasie der Beteiligten überlassen bleiben", forderte Hofmann. Da müsse im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Letzte Änderung: 11.12.2014