Leistungen für Seniorinnen und Senioren
Kostenloser Rechtsschutz bei Prozessen gegen Sozialversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft und Versorgungsämter) sowie vor dem Finanzgericht, soweit es um Besteuerung der Renten von IG Metall-Mitgliedern geht.
Sie profitieren bei der Rentenerhöhung: Einkommenserhöhungen, welche die Gewerkschaften durchsetzen, sind die Basis der zukünftigen Rente.
Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird bei der Berechnung der jeweiligen Leistung für Rentnerinnen und Rentner mindestens ein monatlicher Beitrag von 5,11 zugrunde gelegt.
Auch bei Streitigkeiten aus der Pflegeversicherung, soweit sie sich gegen gesetzliche Krankenkassen richten, gibt es Rechtsschutz.
Beim Tod eines Mitglieds wird ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen bezahlt. Berechnungsgrundlage ist der Beitrag zu den Erwerbszeiten. Beim Tod des Lebensgefährten / der Lebensgefährtin wird ebenfalls ein Sterbegeld ausbezahlt.
Selbstverständlich erhalten Rentnerinnen und Rentner weiterhin die Metallzeitung kostenlos nach Hause geliefert.
Letzte Änderung: 15.11.2013