Ein neuer Lebensabschnitt beginnt

IG Metall Jugend

04.09.2012 Ausbildungsstart: Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen

Von der Schule ins Arbeitsleben: Mit dem Beginn der Ausbildung ändert sich für Jugendliche der Alltag ganz entscheidend. Den neuen Azubis drängen sich damit viele Fragen auf: Welche Rechte und Pflichten habe ich? Worauf muss ich achten? An wen kann ich mich wenden, falls ich Probleme habe?

Die IG Metall beantwortet die wichtigsten Fragen.

  • Was ist eine Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während der Probezeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  • Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Azubis sollten aber erst dann kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt. Wenn der Arbeitgeber mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

  • Schlechte Ausbildung?

Der Ausbilder muss Azubis entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv ausbilden. Sie müssen dafür sorgen, dass die Azubis das Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreichen können. Ausbildungsfremde Arbeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach Paragraf 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Die IG Metall rät: Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.

  • Müssen Azubis Überstunden machen?

Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen. Auszubildende erlernen in erster Linie ihren Beruf - und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn sie Überstunden machen, muss sich der Betrieb an die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes halten. Der Ausbildungsbetrieb muss alle Überstunden der oder dem Azubi mit entsprechendem Zuschlag vergüten oder in Freizeit ausgleichen.

  • Wie viel Urlaub haben Azubis?

Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaub es pro Jahr gibt. Die IG Metall-Tarifverträge sehen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Die IG Metall rät, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlichen zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.

  • Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung ist in Tarifverträgen vereinbart. Wie hoch sie in den einzelnen IG Metall-Branchen sind - darüber gibt es im IG Metall-Tarifinfo einen ersten Überblick. Ist der Betrieb nicht tarifgebungen, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung, in einer überbetrieblichen Ausbildung auf mindestens 55 Prozent. Fragen und Antworten rund um die Ausbildungsvergütung gibt es hier.

  • Gibt es finanzielle Hilfen?

Wenn das Geld nicht reicht, können Auszubildende bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange sie in der Ausbildung sind. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten entstehen, müssen sie ihren Kindern das Kindergeld auszahlen. Mehr Infos zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es hier. Weitere Tipps zum Thema Geld gibt es auf der DGB-Jugend-Seite.

  • Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung signalisiert der Ausbilder dem Azubi, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Einer Azubi-Kündigung müssen mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Die IG Metall rät, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen und eine Gegendarstellung zu verfassen, falls sie unberechtigt ist. Auf alle Fälle den Betriebsrat oder die IG Metall einschalten.

  • Noch Fragen?

Grundsätzlich gilt bei allen Fragen rund um die Ausbildung: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der Betriebsrat und die IG Metall helfen kompetent und auch gerne weiter. Davon sollten sich Azubis gleich am Anfang überzeugen und eine Mitgliedschaft in der IG Metall erwägen.

  • Was macht die JAV außerdem noch?

Die JAV vertritt alle Auszubildenden im Betrieb. Sie achtet darauf, dass der Arbeitgeber alle Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge, die die Azubis betreffen, einhält. Die JAV kümmert sich um die Probleme der Auszubildenden, erarbeitet Lösungen und beantragt Maßnahmen, die die Ausbildung verbessern.

Bei weiteren Fragen rund um deine Ausbildung, oder um dein Studium rufe uns einfach an, oder frage deine JAV / BR.

Letzte Änderung: 13.12.2012