Kindergeld während der Ausbildung

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25.11.2011 Gute Nachricht für Azubis und ihre Eltern: Anspruch auf Kindergeld haben Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr - jetzt unabhängig vom Einkommen.

Anrechnung von Azubi-Einkommen beim Kindergeld fällt weg. Gut für die IG Metall-Jugend und ihre Mitglieder. Ausführliche Informationen hier.

Letzte Änderung: 06.11.2013