Azubi erhält Nachzahlung

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24.01.2011 Azubi erhält Nachzahlung von 8.378,40 Euro - dank der IG Metall

Das Arbeitsgericht in Suhl hatte in erster Instanz eine knifflige Entscheidung zu treffen. Es ging in der Verhandlung um die Angemessenheit einer gezahlten Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz und zwar bei einem nichttarifgebundenen Metallbetrieb. Der Betrieb hat die zugelassene Abweichung von Minus 20 Prozent unterschritten - zeitweise um weitere 23 Prozent. Thomas Steinhäuser, Sekretär und Bildungsexperte der IG Metall Verwaltungsstelle Suhl-Sonneberg, brachte das Thema vor das Arbeitsgericht und hatte Erfolg. WAP sprach mit Thomas Steinhäuser.

Link mit dem Interview haben wir beigefügt.

Letzte Änderung: 24.01.2011