Tarifabschluss BZA
Der Tarifabschluss mit dem Bundesverband Zeitarbeit BZA ist unter Dach und Fach.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der § 8.6 ist weg: Die indirekte Lohnkürzung durch
Verrechnungsmöglichkeiten ist zum 1. Juli 2010 also ausgeschlossen.
- Die Mindestentgelte steigen stufenweise im Westen von 7,38 EUR bis
zum 1. November 2012 auf 8,19 EUR pro Stunde, im Osten von 6,42 EUR
im gleichen Zeitraum auf 7,50 EUR.
- Die weiteren Entgeltgruppen steigen zum 1. Juli 2010 um 2,5 Prozent
zum 1. Mai 2011 um weitere 2,5 Prozent, zum 1. November 2011 um
1,74 Prozent und zum 1. November 2012 erneut um 2,5 Prozent.
Letzte Änderung: 17.03.2010