Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Das Portal21 der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie ((BMWI)), Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert über den rechtlichen Rahmen für Dienstleistungen in europäischen Mitgliedsstaaten und zur Umsetzung von Artikel 21 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland. Es bietet Ihnen als Empfänger grenzüberschreitender Dienstleistungen wichtige Informationen sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch zum Verbraucherschutz in Europa.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), die bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen war, hat zum Ziel, den europäischen Binnenmarkt im Dienstleistungsbereich weiter auszubauen. Dazu hat die Richtlinie Vorteile für Dienstleistungserbringer und für Dienstleistungsempfänger eingeführt.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten "Dienstleisten leicht gemacht" des BMWI.
Letzte Änderung: 06.02.2010