Sozialrecht

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24.09.2008 Lohnsteuerklasse: Änderung führt zu höherem Elterngeld

Wenn die Eltern eines nach dem 1. Januar 2007 geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Mutter, die Elterngeld beansprucht, deswegen ein höheres Nettoeinkommen bezieht als vor dem Steuerklassenwechsel, ist die Elterngeldhöhe auch nach diesem zeitweise höheres Nettoeinkommen zu bestimmen.

Sozialgericht Dortmund vom 28. Juli 2008 - S 11 EG 8/07

Letzte Änderung: 22.09.2008