PC für Betriebsratsarbeit

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15.09.2008

Der Arbeitgeber hat seinem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör zur Verfügung zu stellen. Es müsse "Waffengleichheit" herrschen. Der Betriebsrat hat im größeren Umfang Schriftstücke zu erstellen, was ohne PC ein Vielfaches an Zeit in Anspruch nehmen würde. Das gleiche gelte für die Auswertung von Überstunden. Das LAG entschied daher, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen PC für die Betriebs-ratsarbeit zur Verfügung stellen muss.

LAG Köln - Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 TaBV 25/07 - BB 2008, 1505

Letzte Änderung: 02.09.2008