Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz

Vorschaubild

25.08.2008 Zum 18.08.2008 ist das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) hinsichtlich der betriebsverfassungsrechtlichen Teile in Kraft getreten...

Durch Artikel 4 des Risikobegrenzungsgesetzes erfolgten Änderungen des § 106 BetrVG sowie die Einführung eines § 109 a (Unternehmensübernahme) BetrVG.
Beide §§ sind in der neuen Fassung in der Anlage beigefügt.

Letzte Änderung: 22.08.2008