Das Rechtsdienstleistungsgesetz

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15.08.2008 und Änderungen im ArbGG und SGG

Zum 1. Juli 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Es löst das bisherige Rechtsberatungsgesetz ab. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden auch Änderungen in den verschiedenen Verfahrensordnungen beschlossen, insbesondere auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren. Diese sind teilweise bereits zum 1. April 2008 in Kraft getreten, andere gelten nun ab 1. Juli 2008.

Letzte Änderung: 22.07.2008