Teuerungsanpassung bei Betriebsrenten

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20.03.2008 Informationen für IG Metall-Mitglieder, die eine Betriebsrente beziehen.

Alle drei Jahre ist eine Betriebsrentenanpassung zu prüfen

Ein Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Beschäftigten bzw. deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente gewährt, hat alle drei Jahre eine Anpassung dieser Betriebsrente zu prüfen und im Regelfall vorzunehmen. Der Arbeitgeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob und in welcher Höhe er die Rente anpasst. Zu berücksichtigen sind dabei zum einen die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sowie die Belange des Versorgungsempfängers.

Der Anpassungsbedarf des Rentenempfängers richtet sich nach dem seit der letzten Überprüfung bzw. seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust der Rente. Dieser wird für Prüfungsstichtage nach dem 01.01.2003 gemessen am "Verbraucherpreisindex für Deutschland".

Letzte Änderung: 20.03.2008