Betriebsratstätigkeit

12.09.2007 Pauschbetrag kann abgezogen werden

Die vom Arbeitgeber zu tragenden Verpflegungskosten bei der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar können um Pauschbeträge reduziert werden, wenn im Betrieb keine Reisekostenregelung besteht.

LAG Nürnberg vom 26. Juli 2004 - 9(7) TaBV 51/02

Letzte Änderung: 09.04.2008