Schulungsanspruch

25.07.2007 Praktische Informationen für die Betriebsratsarbeit

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des einköpfigen Betriebsrates, das Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden.

Das Gericht entschied, dass ein einköpfiger Betriebsrat das erste Ersatzmitglied zu einer Schulung über Grundlagen des BetrVG entsenden kann, wenn sonst seine Arbeitsfähigkeit in Zeiten der Verhinderung des ordentlichen Betriebsratsmitglieds wegen fehlender Grundlagenkenntnis gefährdet ist.

ArbG Bremen - Beschluss vom 14.09.2006 - 5 BVGa 28/06 - rkr. - AiB 2007, 250 f

Letzte Änderung: 09.04.2008