IG Metall rät: Einspruch einlegen

10.04.2007

Ab 2007 können Pendler ihre Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer nicht mehr geltend machen.

Der DGB und die IG Metall raten, gegen die Steuerbescheide für 2007 Einspruch einzulegen, da die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sei.

Die Einsprüche sollen sicher stellen, dass Arbeitnehmer zuviel gezahlte Steuern zurück erhalten, falls das Bundesverfassungsgericht dieser Rechtsauffassung folgt.

Dazu bieten wir Musterschreiben und ein Gutachten an.

Letzte Änderung: 21.11.2007