MAN nimmt Kündigung zurück !
Nach dem im Dezember 2006 der Versuch die Betriebsratswahl im Mai des gleichen Jahres für nichtig zu erklären in der 2. Instanz auf dem Landesarbeitsgericht in Freiburg abgewiesen wurde und der Kollege beim Verfahren am 14.02.07 auf dem Arbeitsgericht in Offenburg das Zutrittsrecht für den Betrieb erhalten hat, ist MAN die ganze Geschichte wohl zu heiß geworden. Die im August 2006 ausgesprochene fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wurde zurück gezogen und der Kollege hat seine Arbeit wieder aufgenommen.
Wir gratulieren dem Kollegen für sein Durchhaltevermögen und unterstützen ihn natürlich weiterhin aktiv bei seiner Arbeit.Letzte Änderung: 21.11.2007