Wohnkostenzuschuss für die Ausbildung
Du machst eine Ausbildung und bekommst Ausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld?
Du bist Schüler oder studierst und bekommst BAföG?
Dann steht dir womöglich ein "Hartz-IV-Zuschuss" zu deinen Wohnkosten zu.
Bedingung:
Du bekommst BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld.
Du musst tatsächlich Miete und Heizung bezahlen.
Deine wirklichen Wohnkosten sind höher als der Betrag, der in deiner Ausbildungsförderung (BAföG, BAB, Ausbildungsgeld) dafür vorgesehen ist.
Von dieser Regelung profitieren:
Azubis, die BAB bekommen, und im eigenen Haushalt wohnen, bei denen die BAB aber die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht ausreichend berücksichtigt. Das gilt auch für Teilnehmer einer berufsvorbereitenden
Maßnahme, die BAB bekommen.
Schüler, die Schüler-BAföG beziehen (mit eigenem Haushalt oder im Elternhaus) und die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Studierende, die BAföG bekommen, bei ihren Eltern wohnen und Geld für Unterkunft und Heizung beisteuern müssen.
Behinderte Auszubildende, die Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur bekommen.
Achtung: Studierenden, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, haben leider keinen Anspruch auf diesen Wohnkostenzuschuss.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Er beträgt die Differenz zwischen deinen tatsächlichen Wohnkosten ("Warmmiete") - soweit sie angemessen sind - und dem in der Ausbildungsförderung (BAföG, BAB, Ausbildungsgeld) enthaltenen Anteil für die
Wohnkosten (der meistens viel zu niedrig angesetzt ist).
Wo stelle ich den Antrag?
Bei dem Amt, das auch das Arbeitslosengeld II auszahlt. In der Regel sind das die sogenannten ARGEN (Arbeitsgemeinschaften aus Stadt und Arbeitsagentur). Diese ARGEN haben zum Teil unterschiedliche Namen, etwa "Job Center" oder "Arbeit
Plus". Am besten du rufst bei der Arbeitsagentur an und fragst, welche Stelle in deinem Heimatort für das Arbeitslosengeld II zustänidig ist. Diese Stelle muss auch deinen Antrag auf Wohnkostenzuschuss beantragen.
Nützliche Tipps für die Antragsstellung
... etwa über mögliche Stolpersteine und Hürden bekommst du auf der Internetseite der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (Infoblatt). Außerdem stellt die Koordinierungsstelle eine
Übersicht zur Verfügung, welche Gruppen von Auszubildenden Anspruch auf Zuschuss haben. Nichts wie hin!
Letzte Änderung: 09.04.2008