Alles Verhandlungssache?

IG Metall Frauen

28.02.2025 Urteil stärkt Equal Pay Anspruch

Dass Frauen auch bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger Lohn bekommen als ihre männlichen Kollegen liegt auch daran, dass sie das oft gar nicht wissen - und deshalb auch nicht dagegen vorgehen können. In den meisten Unternehmen gilt nach wie vor der Grundsatz "Über Geld spricht man nicht": Es wird erwartet, dass über das eigene Gehalt Stillschweigen bewahrt wird.

Die Folgen: Intransparenz und Ungerechtigkeit. Hinzu kommt, dass Frauen beim Verhandeln von Gehalt, Bonuszahlungen und Beförderungen mit Geschlechterstereotypen konfrontiert sind und so oft geringere Einkünfte erzielen können als Männer, trotz gleicher Qualifikation.

Sogenanntes "sogenanntes Verhandlungsgeschick" darf aber nicht dazu führen, dass Beschäftigte in derselben Position unterschiedlich verdienen. Das hat das Bundesarbeitsgericht Anfang 2023 in einem bahnbrechenden Urteil entschieden. Darin heißt es:

"Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt."

Das heißt im Klartext: Frauen können gleiche Bezahlung einfordern, zur Not vor Gericht. Das ist ein großer Erfolg. Im genannten Fall hat die Klägerin eine Nachzahlung ihres Gehalts bekommen, plus eine Entschädigung für die Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Letzte Änderung: 03.09.2024