Mitmachen und Mitbestimmen im Handwerk

DGB Deutschland: Handwerk - gute Arbeit, fairer Lohn.

05.10.2023 Das Handwerk wählt sein Parlament!

Die Wahlen zur Vollversammlung für die Wahlperiode von 2024 bis 2029 stehen an.

  • Du hast es in der Hand, wer gewählt wird.
  • Du könntest für deine Handwerksbranche kandidieren.
  • Du hast die Möglichkeit, in der Vollversammlung mitzuwirken.

Nutz deine Chance! Nur wer aktiv mitmacht, kann etwas bewegen. Trage du dazu bei, dass das Handwerk ein Hort der Stabilität bleibt. Mach mit und Entscheide!
Bei vielen Handwerkskammern stehen im nächsten Jahr Wahlen zur Vollversammlung an.

Aber wie läuft so eine Wahl eigentlich ab, wer kann sich da engagieren und warum ist das so wichtig?
In der Handwerkskammer Freiburg stehen bald Wahlen zur Vollversammlung an. Dafür sucht die IG Metall Offenburg Persönlichkeiten, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren und sich für ihr Gewerk als Kandidat auf eine Wahlvorschlagsliste setzen zu lassen.

Für die Kammer ist diese demokratische Wahl ein zentrales Ereignis. Die Männer und Frauen, die in die Vollversammlung gewählt werden, vertreten die Interessen aller Handwerker, der Selbstständigen wie auch die der Mitarbeiter und Azubis. Sie bilden das Parlament des Handwerks. Alle fünf Jahre gibt es bei der Handwerkskammer Wahlen zur Besetzung der Vollversammlung.
Das Besondere daran ist die Mitbestimmung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer: Zwei Drittel der Mitglieder sind Betriebsinhaber und ein Drittel sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer, die in einem Handwerksbetrieb arbeiten.

Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Vorstand, der Präsident und seine beiden Stellvertreter gewählt. Einer der beiden Vizepräsidenten ist ein Arbeitnehmer. Diese Beteiligung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer Kammer ist einzigartig in Deutschland und Europa. Das gibt es bei keiner anderen Organisation, weder bei den Industrie- und Handelskammern, noch bei den Ärzten oder Rechtsanwälten.

Da das Handwerk sehr vielfältig ist, sollen die Mitglieder des Kammerparlaments die verschiedenen Gewerkegruppen repräsentieren.

Als höchstes beschlussfähiges Organ entscheidet die Vollversammlung unter anderem über den Haushalt der Kammer, sie erlässt Vorschriften über die Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Umschulung. Rechtzeitig vor der Wahl wird der Aufruf des Wahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Deutschen Handwerksblatt veröffentlicht.

Dort wird genau beschrieben, wie man eine Liste mit Wahlvorschlägen erstellen kann und wie viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus welcher Gewerkegruppe für den Wahlvorschlag benötigt werden. Für jedes Mitglied müssen mindestens ein, höchstens zwei Stellvertreter vorgeschlagen werden. Die Handwerkskammer steht vor der Wahl in engem Kontakt mit dem DGB und spricht über die Nominierung von Arbeitnehmerkandidaten.

Außerdem bittet sie, alle Handwerker zu berücksichtigen, die zentral organisiert sind - wie zum Beispiel die Hörgeräteakustiker, die über eine Bundesinnung vertreten werden. Sind die Wahllisten komplett, werden sie rechtzeitig im Handwerksblatt veröffentlicht. In der Regel gibt es am Wahltag nur diesen einen Wahlvorschlag. Die dort aufgelisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gelten als gewählt (sogenannte Friedenswahl). Die Handwerksordnung geht aber von einer echten Wahl aus.
Um dir einen genaueren Einblick zu geben, beantworte ich dir gern weitere wichtige Fragen rund um die Wahl in den Handwerkskammer Freiburg.

Kontakt:

Thomas Bredow
Telefon: 0781/ 91908-313
E-Mail: thomas.bredow@igmetall.de

Letzte Änderung: 05.10.2023