Doppelbesteuerung von Grenzgängern:

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21.10.2022 IG Metall Offenburg - Grenzgänger*innen werden in der Region noch immer benachteiligt: Sie müssen im Fall von Kurzarbeit sowohl in Deutschland als auch in Frankreich Steuern bezahlen.

Doppelbesteuerung von Grenzgängern:

Brandbrief der IG Metall an Minister Heil

- Gewerkschaft gegen zweifache Einbußen bei kurzarbeitenden Beschäftigten in Deutschland und Frankreich
- IG Metall-Geschäftsführerin Maja Reusch: "Problem in der Region"
- IG Metall-Vorstandsmitglied Urban: "Ungerechtigkeit endlich abstellen!"

IG Metall Offenburg - Grenzgänger*innen werden in der Region noch immer benachteiligt: Sie müssen im Fall von Kurzarbeit sowohl in Deutschland als auch in Frankreich Steuern bezahlen. Dagegen wehrt sich jetzt die Gewerkschaft IG Metall mit einem Brandbrief an Arbeitsminister Hubertus Heil.
"Der Unmut bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Region ist zweifach groß: In Kurzarbeit müssen sie auf Einkommen verzichten und bekommen dann noch doppelt Steuern abgezogen", sagt Maja Reusch zweite Bevollmächtigte der IG Metall Offenburg. "Das haben insbesondere Beschäftige von Zehnder in Lahr schon deutlich zu spüren bekommen."
Grund für die Ungerechtigkeit ist, dass beim deutschen Kurzarbeitergeld die Steuer bereits berücksichtigt ist. In Frankreich lebende Beschäftigte etwa müssen diese Einkünfte aber ihrerseits noch einmal versteuern. Bei einem Metall-/Elektrobetrieb müssen kurzarbeitende Beschäftigte so auf Einkünfte in Höhe von etwa 20 Prozent des Kurzarbeitergeldes verzichten. Die IG Metall hat das in den Krisenjahren mit viel Kurzarbeit immer wieder gegenüber der Arbeitsverwaltung und dem Gesetzgeber kritisiert.
Die IG Metall setzt jetzt auf Arbeitsminister Hubertus Heil, das Problem in der Region zu lösen. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Mitglied des IG Metall-Vorstands: "In der aktuellen Krise droht jetzt wieder vermehrt Kurzarbeit und damit faktisch eine zweifache Belastung bei der Steuer für Grenzgänger. Wir
setzen darauf, dass der Minister schnell für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen handelt und diese Ungerechtigkeit abstellt!"
Bereits zwei Mal hat Urban zufolge das Bundessozialgericht 2021 und 2022 die Praxis beim Kurzarbeitergeld für Grenzgänger*innen kritisiert. Außerdem drohe jetzt die EU-Kommission deshalb mit Sanktionen gegen Deutschland. "Beschäftigte dürfen bei gleichen Voraussetzungen nicht ungleich behandelt werden, egal von welcher Seite der Grenze sie kommen. Das gilt für die Sozialversicherung und für die Steuer", forderte Hans-Jürgen Urban.
Ansprechpartner
Maja Reusch, Zweite Bevollmächtigte
0781/91908-312, maja.reusch@igmetall.de

Walther Schneeweiß
Pressesprecher IG Metall Vorstand
Tel.: 069-6693 2671 / Mobil: 0170-3333845 walther.schneeweiss@igmetall.de

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PM Grenzgänger

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Letzte Änderung: 21.10.2022