Grenzgänger*innen und Corona-Tests

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30.11.2021 Seit dem 13.11.2021 sind sogenannte Bürgertests wieder kostenfrei. Gilt das auch für Grenzgänger*innen?

Einerseits sind Arbeitgeber durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten jede Woche zwei kostenfreie Tests zur Verfügung zu stellen. Diese gelten aber nur dann als Nachweis, wenn sie von Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung besitzt, vorgenommen oder überwacht werden.

Seit vergangener Woche gilt in den Betrieben 3G (genesen, geimpft oder getestet). Beschäftigte können (neben möglicher Testangebote im Betrieb), auch die kostenfreien Bürgertests für einen Nachweis nutzen. Dieser Anspruch ist in §4a der Coronavirus-Testverordnung geregelt. Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, können diese Testmöglichkeiten nutzen. Die Nachweise können sowohl für die Einreise, als auch für die betrieblichen 3G-Regelungen genutzt werden. Zu beachten ist, dass die Tests bei den betrieblichen 3G-Regelungen alle 24 Stunden erneuert werden müssen.

Wer eine kostenlose Testung nach §4a Testverordnung in Anspruch nehmen möchte, muss gegenüber testenden Stellen zum Nachweis der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Falls es bei Grenzgänger*innen wegen des ausländischen Ausweises und/oder Wohnsitzes Probleme geben sollte, können sie mit ihrer deutschen Krankenversicherungskarte nachweisen, dass sie in Deutschland arbeiten.

Letzte Änderung: 30.11.2021