Vertrauensleute Wahlen 2012

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25.01.2012 In Frühjahr wählen die Mitglieder der IG Metall Offenburg ihre gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb.

Vertrauensleute-Wahl 2012

Vertrauensleute sind neben dem Betriebsrat ansprechpartner für die Beschäftigten im Betrieb. Vertrauensleute sind kein gesetzliches Gremium. Trotzdem haben sie eine große Bedeutung für die IG Metall und ihre Mitglieder. Vertrauensleute vertreten die IG Metall im Betrieb.

Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute sorgen gemeinsam mit den IG Metall-Betriebsräten dafür, dass die IG Metall in Tarifrunden stark und durchsetzungsfähig ist.
Sie sind Ansprechpartner für alle Beschäftigten im Betrieb und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen ein.

Welche Aufgaben haben Vertrauensleute im Betrieb

  • Sie beraten IG Metall-Mitglieder, erläutern Ziele und Aufgaben der IG Metall.
  • Sie informieren die IG Metall-Mitglieder über Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen und Vereinbarungen.
  • Sie vertreten gemeinsam mit den Mitgliedern deren Interessen am Arbeitsplatz und im Betrieb.
  • Sie verteilen Informationsmaterial der Gewerkschaft und nutzen diese Gelegenheit zur Diskussion im Betrieb.
  • Sie sind Bindeglied zwischen Betriebsrat und Belegschaft.
  • Sie nehmen an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teil und qualifizieren sich in Seminaren der IG Metall.

Wer kann gewählt werden?
Wer in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte zudem bereit sein, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie die Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören durch ihre Funktion ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an.

Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall in den einzelnen Wirkungsbereichen - also Gliederungen - des Betriebs.

Wer organisiert die Wahl und wann?
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der Vertrauensleuteausschuss der örtlichen IG Metall-Verwaltungsstelle in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorstand zuständig. Beide legen - in Abstimmung mit den VK-Leitungen - die organisatorischen Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass nach demokratischen Grundsätzen gewählt wird. Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre statt. Über den Wahlzeitraum entscheidet im Einvernehmen mit dem zentralen Vertrauensleuteausschuss der Vorstand der IG Metall. Konkrete Informationen zum Ablauf vor Ort gibt es bei den jeweils zuständigen Verwaltungsstellen. Dort erhalten Mitglieder persönliche Beratung und weitere Materialien zur Vertrauensleutewahl.

Wie sieht das Wahlverfahren aus?
Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden, in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidaten aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt. Bei mehreren Kandidaten gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl - nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Je nach Struktur des Betriebes können unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt. Über die Ergebnisse ist die örtliche IG Metall-Verwaltungsstelle zu informieren.

Können Vertrauensleute abgewählt werden?
Die Gewerkschaftsmitglieder des Wirkungsbereiches können ihre Vertrauensfrau oder ihren Vertrauensmann mit einer einfachen Mehrheit abwählen. Die dazu notwendige Abwahl durchzuführen, obliegt der VK-Leitung in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Das Mandat erlischt mit dem Datum der Abwahl beziehungsweise der Abberufung oder aber mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Beim Wechsel des Wirkungsbereiches bleiben gewählte Vertreterinnen und Vertreter Mitglied des Vertrauenskörpers bis zum Ende der Wahlperiode. Für aus dem Wirkungsbereich ausgeschiedene Vertrauensleute finden umgehend Nachwahlen statt. Die nachgewählten Vertrauensleute üben ihre Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.

Bis Mitte Februar sollen die Vertrauensleute Wahlen 2012 in der IG Metall Offenburg abgeschlossen sein.
Alle Betriebsratsgremien + die Vertrauensleutegremien haben Mitte Dezember 2011, zur Vorbereitung verschiedene Materialien + eine CD Rom erhalten.

Zusätzliche Informationen und Materialien können im Extranet der IG Metall heruntergeladen werden.

Anhänge:

Info-Flyer für Vertrauensleute-Wahlen 2012

Info-Flyer für Vertrauensleute-Wahlen 2012

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Kleine Arbeitshilfe für Vertrauensleute

Kleine Arbeitshilfe für Vertrauensleute

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Plakat

Plakat

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Richtlinien für Vertrauensleutearbeit

Richtlinien für Vertrauensleutearbeit

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Letzte Änderung: 25.01.2012