Urlaub und Elternzeit

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19.09.2008 Das Bundesarbeitsgericht hat neu geurteilt: Urlaub verfällt nicht, wenn er wegen zweiter Elternzeit nicht genommen werden kann.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Abgeltung von Urlaub bei der Elternzeit geändert (Az.: 9 AZR 219/07).

Bisher wurde die einschlägige Vorschrift in § 17 Abs. 2 BErzGG/BEEG so ausgelegt, dass der wegen einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann.

An dieser Rechtsprechung hält das Bundesarbeitsgericht vor allem aus europarechtlichen Gründen jetzt nicht mehr fest.

Letzte Änderung: 03.09.2008