Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz
Durch Artikel 4 des Risikobegrenzungsgesetzes erfolgten Änderungen des § 106 BetrVG sowie die Einführung eines § 109 a (Unternehmensübernahme) BetrVG.
Beide §§ sind in der neuen Fassung in der Anlage beigefügt.
Letzte Änderung: 22.08.2008