Verschärfte Vermögensprüfung

24.07.2006 Im Anhang senden wir Euch unsere Informationen zur ab dem 1.8.2006 geltenden, verschärften Vermögensprüfung beim Arbeitslosengeld (ALG) II.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir möchten Euch bitten, erwerbslose Kolleginnen und Kollegen im Rahmen
Eurer Möglichkeiten auf die Gesetzesänderung hinzuweisen.

Die Neuregelung ist sehr brisant - aber bisher leider wenig bekannt. Durch die Absenkung des geschützten Schonvermögens um ein Viertel (!) gelten viele Arbeitslose ab August "über Nacht als vermögend" und sind nicht mehr leistungsberechtigt.

Daher ist es wichtig, auf zulässige Gestaltungsmöglichkeiten
(Altersvorsorge, Vorziehen von notwendigen Anschaffungen) hinzuweisen.

Díe angehängte Kurz-Info (1 Seite) gibt einen Überblick und enthält die
wichtigsten Tipps für ALG-II-Bezieher.

Die Langfassung ist ein Angebot für alle, die es genau wissen wollen.

Mit herzlichen Grüßen
Martin Künkler

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Märkisches Ufer 28
10179 Berlin
T: 030 / 86 87 67 0 -0; Fax: -21
E-Mail: info@erwerbslos.de
Internet: www.erwerbslos.de

Anhänge:

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste auf einen Blick

Dateityp: Unbekanntes Format

Dateigröße: 64.5KB

Download

Pressemitteilung

Pressemitteilung

Dateityp: Word-Dokument

Dateigröße: 44KB

Download

Kurzfassung

Kurzfassung

Dateityp: Word-Dokument

Dateigröße: 41KB

Download

Letzte Änderung: 09.04.2008