Verschärfte Vermögensprüfung
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch bitten, erwerbslose Kolleginnen und Kollegen im Rahmen
Eurer Möglichkeiten auf die Gesetzesänderung hinzuweisen.
Die Neuregelung ist sehr brisant - aber bisher leider wenig bekannt. Durch die Absenkung des geschützten Schonvermögens um ein Viertel (!) gelten viele Arbeitslose ab August "über Nacht als vermögend" und sind nicht mehr leistungsberechtigt.
Daher ist es wichtig, auf zulässige Gestaltungsmöglichkeiten
(Altersvorsorge, Vorziehen von notwendigen Anschaffungen) hinzuweisen.
Díe angehängte Kurz-Info (1 Seite) gibt einen Überblick und enthält die
wichtigsten Tipps für ALG-II-Bezieher.
Die Langfassung ist ein Angebot für alle, die es genau wissen wollen.
Mit herzlichen Grüßen
Martin Künkler
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Märkisches Ufer 28
10179 Berlin
T: 030 / 86 87 67 0 -0; Fax: -21
E-Mail: info@erwerbslos.de
Internet: www.erwerbslos.de
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Letzte Änderung: 09.04.2008