Resolution der GTK vom 26. Juli 2016

IG Metall

27.07.2016 Reform der Arbeitnehmerüberlassung

Die IG Metall Baden-Württemberg bearbeitet seit Jahren das Thema Leiharbeit. Unser Ansatz ist: verhindern - begrenzen - gestalten! Wir wollen Leiharbeit wenn möglich verhindern, dort wo uns dies nicht gelingt, Leiharbeit weitestgehend begrenzen und Leiharbeit mit zu gestalten, um so für bessere Arbeitsbedingungen in dieser Branche zu sorgen. Die Betriebsräte haben in vielen Betrieben gute Regelungen für Leiharbeitsbeschäftigte durchgesetzt. Unseren ordnungspolitischen Anspruch haben wir zum einen durch tarifvertragliche Regelungen, z.B. Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit, Tarifvertrag Branchenzuschläge zum anderen durch eine gute Mitgliederentwicklung untermauert.

Folgerichtig haben wir seit Jahren den Gesetzgeber aufgefordert, entsprechende gesetzliche Verbesserungen für die Leiharbeitsbeschäftigten zu verabschieden. Die angestrebte Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wird dem nur unzureichend gerecht, auch wenn wir anerkennen, dass einige Verbesserungen erreicht werden.

Ein klarer Mangel ist, dass das neue AÜG eben nicht den Fokus auf den Arbeitsplatz legt, sondern auf den einzelnen Menschen. Das bedeutet, dass auch weiterhin Leiharbeitsbeschäftigte auf Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden können. Stattdessen sollte im Rahmen einer weiteren Verschärfung des AÜG klar geregelt werden, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht auf Stammarbeitsplätzen eingesetzt werden dürfen.

Die Große Tarifkommission begrüßt die verschärften Regelungen und Klarstellungen im Um-gang mit illegaler Arbeitnehmerüberlassung sowie das Verbot des Einsatzes von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern als Streikbrecher. Ebenso ist zu begrüßen, dass das neue AÜG deutliche Verbesserungen beim Thema Höchstüberlassung und "equal pay" gegenüber dem Status quo schafft.

Die Große Tarifkommission der IG Metall Baden-Württemberg legt großen Wert auf die Einhaltung und Umsetzung der Beschlüsse des vergangenen Gewerkschaftstages. Insbesondere halten wir es für wichtig, dass die IG Metall als Beteiligungs- und Mitmachgewerkschaft der Einbindung ihrer ehrenamtlichen Strukturen einen größeren Stellenwert einräumt. Die Große Tarifkommission der IG Metall Baden-Württemberg ist bei ihrer Arbeit auf frühzeitig Information und Beteiligung angewiesen, um (tarif-) politische Debatten innerhalb des Gremiums als Grundlage für gute Entscheidungen führen zu können. In dieser Hinsicht genügt der bisherige Prozess um die zukünftige Ausgestaltung der Leiharbeit unseren Anforderungen nicht.

Die Große Tarifkommission fordert die Bezirksleitung auf, dafür zu sorgen, dass sie diese Kritik innerhalb der Gesamtorganisation darlegt.

Beschlussvorschlag:
Im Sinne einer Gesamtlösung wird die Bezirksleitung, bzw. die Verhandlungskommission beauftragt, die vorgestellten notwendigen Änderungen zum Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit mit Südwestmetall zu vereinbaren.

Anhang:

Resolution

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Letzte Änderung: 26.07.2016