Seminareinladung: Grenzgänger/-innen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Der Interregionale Gewerkschaftsrat (IGR) Dreiländereck und der IGR EUREGIO laden Euch herzlich ein zum Seminar von EURES-T Oberrhein
"Die neue Vereinbarung der Arbeitslosenversicherung in Frankreich und die praktischen Herausforderungen für Grenzgänger/-innen"
das am Montag, 17.11.2014, von 10 Uhr bis 16 Uhr in der Maison de la Région, 1 place Adrien Zeller, F-67000 Strasbourg stattfindet.
Auch wenn die Grenzgänger/-innen ihre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung des Beschäftigungsstaats einzahlen, wird das Arbeitslosengeld durch den Wohnsitzstaat gewährt. Es werden also im Fall der Arbeitslosigkeit die französischen gesetzlichen Bestimmungen bei den in Frankreich lebenden Grenzgänger*innen angewendet
Diese Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, welche für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Deshalb ist eine Freistellung nach §37,6 BetrVG möglich.
Um keine formalen Fehler zu begehen, muss der Betriebsrat einen Beschluss über die Teilnahme fassen und diesen Beschluss dem Arbeitgeber umgehend mitteilen (z.B. mit der beigefügten Vorlage). Nach den Bestimmungen von §37,6 BetrVG in Verbindung mit §37,2 BetrVG und §40 BetrVG hat der Arbeitgeber den Verdienstausfall, Verpflegungskosten sowie das Fahrgeld des teilnehmenden Betriebsratsmitglieds zu bezahlen. Das Seminar wird mit Mitteln von EURES-T Oberrhein gefördert. Eine deutsch-französische Simultanübersetzung ist gewährleistet.
Vielen Dank für Eure Anmeldung bis zum 07.11.2014 beim DGB-Büro "Europäische Regionalpolitik" per Mail (katrin.distler@dgb.de) oder Fax (0049-761-5594299).
Letzte Änderung: 22.10.2014