Schwerbehindertenvertreter-Wahlen 2014
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist - wie der Betriebsrat - eine Interessenvertretung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und sozialen Integration behinderter und beeinträchtigter Menschen im Betrieb.
Die Wahlen finden vom 1. Oktober bis 30. November 2014 statt - und zwar in Betrieben mit mindestens fünf Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern.
Letzte Änderung: 02.07.2014