IG Metall-Rechtsschutz

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10.01.2013 Unser Rechtsschutz - Ein Vorteil bei Streitigkeiten

Unsere Rechtssekretäre:
- Uwe Acker
- Bianka Hamann

Unsere Mandanten - wem wir helfen

Wir gewähren unseren Mitgliedern völlig kostenlosen, umfassenden und qualifizierten Rechtsschutz, wenn vor Entstehung der Rechtsstreitigkeit mindestens drei Monate satzungsgemäße Beiträge bezahlt wurden. Satzungsgemäßer Beitrag ist ein Prozent des Bruttoentgeltes. Ohne Einhaltung dieser Karenzzeit ist der Rechtsschutz auf die kostenlose Rechtsberatung beschränkt.

Andere Personen, die nicht Mitglieder der IG Metall sind, können die Vorteile unseres gewerkschaftlichen Rechtsschutzes nicht in Anspruch nehmen.

Unser Anspruch - was wir wollen

Rechtsschutz ist eine zentrale gewerkschaftspolitische Aufgabe ohne kommerzielle Interessen. Die kostenlose Unterstützung unserer IG Metall-Mitglieder beschränkt sich nicht auf die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit. Besondere Bedeutung haben daneben:
- Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Streitigkeiten aus der Rentenversicherung,
- Streitigkeiten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Streitigkeiten aus dem Schwerbehindertenrecht
- Streitigkeiten aus dem Arbeitslosenrecht
- Streitigkeiten aus der Pflegeversicherung

Letzte Änderung: 10.01.2013