Gesetzesänderung zum 01.01.2010

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12.01.2010 Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises vom 28.03.2009 (ELENA-Verfahrensgesetz)

Ab dem 01.01.2010 müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden. Gegen diese zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten und die Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz: ELENA) wurde in der öffentliche Debatte erhebliche Kritik vorgebracht. So hat etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Bedenken gegen das ab Januar 2010 geplante Verfahren geäußert. Das Ressort Sozialrecht und Betriebliche Altersversorgung und das Ressort Betriebsräte, Vertrauensleute und Betriebsverfassung informieren über die wichtigsten rechtlichen Änderungen und die Details des neuen Verfahrens und geben eine kurze politische und rechtliche Bewertung ab... mehr zum downloaden

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ELENA

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Letzte Änderung: 12.01.2010