Christliche Leiharbeitgewerkschaft

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15.12.2009 Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Serviceagenturen (CGZP) in zweiter Instanz für nicht tariffähig erklärt.

Christliche Leiharbeits-Gewerkschaft nicht tariffähig

Mit den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nun Schluss. Nach dem Beschluss des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind sie nicht tariffähig. Damit dürfen sie mit Arbeitgebern keine Tarifverträge mehr abschließen.

Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, das wie schon zuvor das Arbeitsgericht Berlin, festgestellt hat, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Dies hat die Unwirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge. Statttdessen findet der gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die CGZP kann nun vor dem Bundesarbeitsgericht eine Rechtsbeschwerde vorlegen. Wird dagegen entschieden, könnten zehntausende Leiharbeiter Nachforderungen stellen, da ihnen dann eine Bezahlung wie den Stammbelegschaften zustünde.

Die IG Metall rät

* den Entleihbetrieben:

Stellen Sie sicher, dass beim Einsatz von Leiharbeitnehmern keine CGZP-Tarife zur Anwendung gelangen. Andernfalls besteht neben dem Imageverlust die Gefahr, dass Sie für nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge in Haftung genommen werden.

* den Verleihbetrieben:

Streichen Sie Bezugnahmeklauseln auf CGZP-Tarife aus ihren Arbeitsverträgen. Bilden Sie Rückstellungen für zu leistende Nachzahlungen.

* Betriebsräten:

Verweigert die Zustimmung zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu CGZP-Konditionen! Fordert den Arbeitgeber auf, sicherzustellen, dass keine Leiharbeitnehmer im Betrieb zum Einsatz kommen, auf deren Arbeitsverhältnis CGZP-Tarifverträge Anwendung finden.

* Leiharbeitnehmern, die nach CGZP-Tarif entlohnt werden:

Fordert unverzüglich und schriftlich gegenüber Eurem Verleiher Equal Pay (Gleiches Geld für gleiche Arbeit) ein! Holt Euch in Eurer zuständigen IG Metall Verwaltungsstelle Unterstützung bei der Vorbereitung einer Klage auf Equal Pay. Achtet auf die Ausschlussfristen für eure Forderungen.

IG Metall Mitglieder können Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Letzte Änderung: 13.12.2009