Holz- und Kunststoffindustrie

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24.04.2009 Tarifparteien einigen sich auf neue Manteltarifverträge

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich am 23.04.2009 die Tarifparteien der baden-württembergischen Holz- und Kunststoffindustrie in Sindelfingen auf die Wiederinkraftsetzung der Manteltarifverträge geeinigt. Damit wurde ein monatelanger Konflikt beigelegt, den die Arbeitgeber im Juni 2008 durch die Kündigung der Manteltarifverträge für die 30.000 Beschäftigten der Branche ausgelöst hatten. Keine Einigung gab es in der laufenden Entgelttarifrunde der Branche.
IG Metall-Verhandlungsführerin Sabine Zach: "Unter dem Druck der Warnstreiks der letzten Wochen konnten sich die Arbeitgeber einer Lösung nicht länger verweigern. Damit sind die Beschäftigten endlich wieder unter dem Schutz und den Bedingungen von Tarifverträgen. Die IG Metall hat mit den Aktionen ihre Handlungsfähigkeit in der Branche deutlich unter Beweis gestellt. Jetzt gilt es auch noch möglichst rasch eine Lösung für die Frage der anstehenden Entgelterhöhungen zu finden."
Die neuen Tarifverträge sind frühestens zum 31. Dezember 2012 kündbar. Die Tarifverträge zur Übernahme von Auszubildenden und über die betrieblichen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) gelten unverändert weiter.
Neu vereinbart wurde ein Tarifvertrag über Altersvorsorgewirksame Leistungen, um den Beschäftigten ein weiteres Standbein der Altersvorsorge zu ermöglichen.
Als Möglichkeit auf die aktuelle Krise zu reagieren und Mittel zur Beschäftigungssicherung haben sich die Tarifparteien außerdem darauf verständigt, dass die Arbeitszeit in den Betrieben künftig im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auf 32 Stunden abgesenkt werden kann. Im Gegenzug erhalten die Beschäftigten für diesen Zeitraum einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
Sabine Zach: "Diese Neuregelung ist ein wichtiges Element um flexibel auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten Sicherheit für ihre Arbeitsplätze."
Nicht durchsetzen konnten sich die Arbeitgeber mit ihrer Forderung nach Abschaffung der im Tarifvertrag als arbeitsfrei geregelten Tage. Somit bleiben der 24. und der 31. Dezember weiterhin arbeitsfrei. Allerdings werden von den Arbeitgebern künftig nur noch jeweils 3,5 Stunden bezahlt. Der Rest wird den Beschäftigten als Urlaub oder vom Arbeitszeitkonto abgezogen. In Betrieben mit Regelungen zur anteiligen Kürzung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, gilt allerdings die alte Regelung weiter, wonach die arbeitsfreien Tage voll bezahlt werden.
Neu ist ebenfalls geregelt die Anspruchsvoraussetzung für die Alterssicherung. Waren bisher 5 Jahre Betriebszugehörigkeit nötig, sind es künftig 10 Jahre. Zudem wird die Verdienstsicherung im Leistungslohn auf höchstens 125 Prozent festgelegt.
Sabine Zach: "In der Verhandlungskommission gab es am Ende eine große Zustimmung zu dem gefundenen Kompromiss. Ich glaube wir können damit auch sehr zufrieden sein."
Den Regelungen müssen die Gremien beider Tarifparteien noch zustimmen. Die Erklärungsfrist gilt bis 10. Juni 2009.

Letzte Änderung: 08.11.2011