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21.11.2008 BAG-Urteil zur Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsratsgemäß § 99 BetrVG (hier: Eingruppierung) gelten auch in Bezug auf Werkstudenten. Mit Beschluss vom 11.11.2008 (Az. 1 ABR 68/07) hat das Bundesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom Mai 2007 zurückgewiesen, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auch Werkstudenten der Eingruppierungsmitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG unterliegen.

Letzte Änderung: 21.11.2008