Betriebsrat wählen

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13.06.2008 Gewählt wird nach dem Betriebsverfassungsgesetz, das seit 1. August 2001 gilt. Dadurch ist das Wahlverfahren einfacher geworden.

Möglich sind Betriebsratswahlen in Betrieben mit wenigstens fünf Arbeitnehmern über 18 Jahre, von denen drei mindestens ein halbes Jahr zum Betrieb gehören müssen. In kleineren Betrieben mit fünf bis 50 Arbeitnehmern gibt es ein verkürztes und vereinfachtes Wahlverfahren.

2006 haben in mehr als 12.000 Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, im Handwerk, in der Textilindustrie und im Bekleidungsgewerbe sowie im Holz- und Kunststoffbereich die Arbeitnehmer ihre Betriebsräte gewählt. Insgesamt gibt es in diesen Bereichen über 70.000 Betriebsratsmitglieder, von denen mehr als 80 Prozent Mitglied der IG Metall sind. Die IG Metall unterstützt ihre Betriebsräte in allen Fachfragen.

Die IG Metall-Verwaltungsstelle steht Ihnen mit Rat und Unterstützung gern zur Verfügung.

Mehr zum Thema "Betriebsrat" siehe im Link.

Letzte Änderung: 13.06.2008