Recht

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19.05.2008 Parkplatz kann Wahllokal sein

Parkplatz kann Wahllokal sein

Der Arbeitgeber darf nicht verhindern, dass in seinem Betrieb ein Betriebsrat gewählt wird. Versperrt er den Wahlraum, können ungewöhnliche Orte wie ein Parkplatz zum "Wahllokal" umfunktioniert werden. Ist die Wahl dort frei und geheim, ist sie wirksam.

ArbG Kiel vom 13. November 2003 - 1 BV 34 d/03

Letzte Änderung: 19.05.2008