Arbeitsrecht

09.04.2008 Eingliederung: Arbeitgeber muss Maßnahmen anbieten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten betriebliche Eingliederungsmaßnahmen anzubieten, wenn sie innerhalb eines Jahren länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Dazu müssen die Betroffenen nicht als schwerbehindert gelten. Fehlen solche Maßnahmen, wird eine krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber muss dann aber darlegen, warum er den Arbeitnehmer nicht auf seinem bisherigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen und ihm auch keinen anderen anbieten konnte.

BAG vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06

Letzte Änderung: 09.04.2008