Vertrauensleutewahl 2008
Vertrauensleute...
- beraten IG Metall-Mitglieder, erläutern Ziele und Aufgaben der IG Metall
- informieren die IG Metall-Mitglieder über Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen und Vereinbarungen. Sie sorgen dafür, diese Rechte zu sichern und durchzusetzen
- vertreten gemeinsam mit den Mitgliedern deren Interessen am Arbeitsplatz und im Betrieb
- informieren die Kolleginnen und Kollegen über die Beschlüsse der IG Metall und sorgen dafür, dass sie umgesetzt werden
- fördern in ihren Abteilungen die Meinungs- und Willensbildung der IG Metall-Mitglieder. Deren Meinungen, Anregungen und Forderungen werden im Betrieb und an die IG Metall weitergeleitet
- verteilen Informationsmaterial der Gewerkschaft und nutzen diese Gelegenheit zur Diskussion im Betrieb
- sind das Bindeglied zwischen Betriebsrat und Belegschaft
- werben für den Beitritt in die IG Metall
- nehmen an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teil und qualifizieren sich in Seminaren der IG Metall
- beteiligen sich daran, Tarifbewegungen vorzubereiten und - wenn nötig - einen Arbeitskampf zu führen.
Der Vertrauenskörper...
- vertritt die Interessen der IG Metall-Mitglieder im Betrieb
- informiert und diskutiert über die Ziele der Gewerkschaft mit den Beschäftigten
- hält Kontakt mit den Mitgliedern der IG Metall
- fördert die Meinungsbildung der Mitglieder und leitet die Ergebnisse an die Verwaltungsstelle weiter
- entscheidet über den Vorschlag der IG Metall für die Betriebsratswahl, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, und der Schwerbehinderten-Vertrauensleute
- bereitet die Vertrauensleutewahlen vor und sorgt dafür, dass es in allen Bereichen des Betriebs Vertrauensleute gibt
- unterstützt die IG Metall bei den Aufsichtsratswahlen
- vertritt in der Betriebsversammlung die Auffassung der IG Metall-Mitglieder
- unterstützt die Ortsverwaltung (die gewählte Leitung der Verwaltungsstelle), zum Beispiel bei Tarifbewegungen
- kümmert sich um die Mitgliederwerbung
- sorgt für die Qualifizierung der Vertrauensleute.
Der Vertrauenskörper besteht aus:
- Vertrauensleuten
- Betriebsratsmitgliedern, die in der IG Metall sind
- Jugend- und Auszubildenden-VertreterInnen (JAV)
- Vertrauensleuten der Schwerbehinderten
Letzte Änderung: 21.01.2008