Vertrauensleutewahl 2008

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21.01.2008 Die Aufgaben der Vertrauensleute

Vertrauensleute...

  • beraten IG Metall-Mitglieder, erläutern Ziele und Aufgaben der IG Metall
  • informieren die IG Metall-Mitglieder über Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen und Vereinbarungen. Sie sorgen dafür, diese Rechte zu sichern und durchzusetzen
  • vertreten gemeinsam mit den Mitgliedern deren Interessen am Arbeitsplatz und im Betrieb
  • informieren die Kolleginnen und Kollegen über die Beschlüsse der IG Metall und sorgen dafür, dass sie umgesetzt werden
  • fördern in ihren Abteilungen die Meinungs- und Willensbildung der IG Metall-Mitglieder. Deren Meinungen, Anregungen und Forderungen werden im Betrieb und an die IG Metall weitergeleitet
  • verteilen Informationsmaterial der Gewerkschaft und nutzen diese Gelegenheit zur Diskussion im Betrieb
  • sind das Bindeglied zwischen Betriebsrat und Belegschaft
  • werben für den Beitritt in die IG Metall
  • nehmen an gewerkschaftlichen Veranstaltungen teil und qualifizieren sich in Seminaren der IG Metall
  • beteiligen sich daran, Tarifbewegungen vorzubereiten und - wenn nötig - einen Arbeitskampf zu führen.

Der Vertrauenskörper...

  • vertritt die Interessen der IG Metall-Mitglieder im Betrieb
  • informiert und diskutiert über die Ziele der Gewerkschaft mit den Beschäftigten
  • hält Kontakt mit den Mitgliedern der IG Metall
  • fördert die Meinungsbildung der Mitglieder und leitet die Ergebnisse an die Verwaltungsstelle weiter
  • entscheidet über den Vorschlag der IG Metall für die Betriebsratswahl, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, und der Schwerbehinderten-Vertrauensleute
  • bereitet die Vertrauensleutewahlen vor und sorgt dafür, dass es in allen Bereichen des Betriebs Vertrauensleute gibt
  • unterstützt die IG Metall bei den Aufsichtsratswahlen
  • vertritt in der Betriebsversammlung die Auffassung der IG Metall-Mitglieder
  • unterstützt die Ortsverwaltung (die gewählte Leitung der Verwaltungsstelle), zum Beispiel bei Tarifbewegungen
  • kümmert sich um die Mitgliederwerbung
  • sorgt für die Qualifizierung der Vertrauensleute.

Der Vertrauenskörper besteht aus:

  • Vertrauensleuten
  • Betriebsratsmitgliedern, die in der IG Metall sind
  • Jugend- und Auszubildenden-VertreterInnen (JAV)
  • Vertrauensleuten der Schwerbehinderten

Letzte Änderung: 21.01.2008