Übernahme- Auszubildendenvertreters

24.09.2007

Die Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters ist dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar, wenn eine anderweitige unbefristete Beschäftigungsmöglichkeit im Ausbildungsbetrieb besteht. Hingegen sind Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Betrieben des Unternehmens bei der Beurteilung der Zumutbarkeit nicht zu berücksichtigen. Die Weiterbeschäftigung ist also streng betriebsbezogen und nicht unternehmensweit zu beurteilen.

BAG, Beschluss vom 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

Letzte Änderung: 09.04.2008