Betriebsratstätigkeit

07.09.2007 PC-Nutzung nach §40 Abs. 2 BetrVG

Für die Anschaffung und Nutzung eines PCs muss der Betriebsrat die Erforderlichkeit im Einzelfall nachweisen.

Bloße Arbeitserleichterungen können die Erforderlichkeit der Anschaffung eines PCs nebst Zubehör nicht begründen.

LAG Hamm, Beschluss vom 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

Letzte Änderung: 09.04.2008